

Wir freuen uns, Sie in unserem Gästehaus begrüßen zu dürfen! Hier finden Sie einige wissenswerte Fakten zu Ihrem Aufenthalt.
Hunde sind, wie wir alle wissen, uns Menschen sehr ans Herz gewachsen. Dennoch müssen wir Sie in Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen auf folgendes aufmerksam machen:
Trotz dieser leider unerlässlichen Auflagen wird sich Ihr
Hund sicherlich bei uns sehr wohl fühlen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Als Inklusionsbetrieb legen wir selbstverständlich ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst umfassende Barrierefreiheit insbesondere für bewegungseingeschränkte Menschen. Unsere öffentlich zugänglichen Bereiche sowie das Apartment Angela Zeppenfeld sind unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit eingerichtet.
Die Barrierefreiheit ist nach den Kriterien der bundesweiten Kennzeichnung "Reisen für Alle" zertifiziert.
Sollten Sie Fragen oder besondere Bedürfnisse für Ihren Aufenthalt in unserem Gästehaus haben, sprechen Sie uns gerne im Vorfeld der Buchung an. Gemeinsam finden wir eine passgenaue Lösung, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
In der "kleinen Rüstkammer" des Gästehauses finden Sie Snacks und eine Getränkeauswahl für Ihren Aufenthalt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im nahgelegenen Café "Zum Schänzchen" Artikel für den täglichen Bedarf einzukaufen.
Unser Kooperationspartner, das Vital & Gesundheitszentrum „vizendo“ in Plaidt, bietet Ihnen eine große Auswahl an Fitness, Physiotherapie, Yoga und Wellness. Buchen Sie einfach telefonisch eine Tageskarte im Fitnesscenter, eine wohltuende Massage oder melden Sie sich zur Teilnahme am Yogakurs an.
Telefonische Buchung: 0 26 32-40 28 004
Website: www.vizendo.de
Für Ihre Fahrräder und E-Bikes bieten wir eine abgeschlossene Unterstellmöglichkeit an. Hier befinden sich auch Lademöglichkeiten für die E-Bike-Akkus.
Als Qualitätsgastgeber "Wanderbares Deutschland" sind Sie als Wanderer in unserem Gästehaus an der richtigen Adresse. Wir bieten eine zertifizierte Qualitätsunterkunft. Profitieren Sie von einem Trockenraum für ihre Wanderutensilien, Lunchpakete, Ausflugsinformationen, Wanderkarten, Wetterupdates für die Region und vieles mehr.

Im Altbau der Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig befindet sich eine Hauskapelle. Diese ist täglich von 8 - 18 Uhr geöffnet. Unsere Gäste, insbesondere Gruppen, können gerne die Kapelle zur Feier eines Gottesdienstes oder zur gemeinsamen Andacht nutzen. Sprechen Sie uns gerne an.
Eucharistiefeier: Jeden Donnerstag, 16:00 Uhr
Die Sonntagsmesse findet jeweils um 11 Uhr in der Pfarrkirche St. Cäcilia statt.

Als ausgewiesene Station auf dem Eifel-Camino heißen wir Pilgerinnen und Pilger herzlich willkommen. Profitieren Sie von unseren besonderen Übernachtungsangeboten. Sprechen Sie uns gerne an.
Sie sind Pilger auf der Durchreise? Nutzen Sie unseren Park und unser Café für eine Pause. In unserer Rezeption halten wir einen Stationsstempel bereit.
Unsere Mitarbeitenden stehen mit Ihren jeweiligen Fähigkeiten für einen vielfältigen und inklusiven Charakter unseres Inklusionsbetrieb ein. Um unseren Auftrag der Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, erhält das Gästehaus Unterstützung und Förderung durch das Inklusionsamt des Landes Rheinland-Pfalz und die Aktion Mensch.


Hier finden Sie die Stellplatzordnung für Camper.
Hier finden Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gästehausvertrag und Mietvertrag für Tagungsräume und das umgebende Parkgelände.
Gästehaus im Schlosspark der Barmherzigen Brüder Saffig Saffig
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gästehausvertrag und Mietvertrag für Tagungsräume/Park
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses (Beherbergungsvertrag), sowie für die mietweise Überlassung der Tagungsräume und der Nutzung des Parks.
1.2 Durch die Überlassung von Räumlichkeiten und sonstigen Flächen des Gästehauses wird ein Mietverhältnis begründet.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer, der Tagungsräume oder des Parks sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehauses in Textform.
2. Vertragspartner, Vertragsabschluss
Das Gästehaus und der Gast sind Vertragspartner. Der Vertrag kommt zustande, indem das Gästehaus die Buchungsanfrage des Gastes für das Zimmer, Tagungsräume und ggf. den Park in Textform bestätigt (Reservierungsbestätigung).
3. Pflichten des Gästehauses
3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, dem Gast das gebuchte Zimmer/den Veranstaltungsraum/Park bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers/Veranstaltungsraums/Parks ist das Gästehaus dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.
4. Pflichten des Gastes
4.1 Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Überlassung der Räumlichkeiten bzw. des Parks sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.
4.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
4.3 Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gästehaus anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.
4.4 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in der Reservierung in Textform vereinbart werden.
4.5 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Bereitstellung und Rückgabe der Zimmer/Veranstaltungsräume/des Parks
5.1 Das Gästehaus stellt dem Gast das Zimmer ab 15 Uhr/ den Veranstaltungsraum/den Park ab 9 Uhr des Anreisetages bzw. des Veranstaltungstages zur Verfügung.
5.2 Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag bis zur vereinbarten Zeit an, bzw. nimmt den Veranstaltungsraum/Park nicht in Anspruch, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast von der bestätigten Reservierung des Zimmers zurückgetreten ist. Danach ist der Vermieter berechtigt das Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben.
5.3 Am Abreisetag hat der Gast das Zimmer bis 11 Uhr geräumt zurückzugeben.
5.4 Veranstaltungsräume und Park sind am Tag nach der Veranstaltung bis 8 Uhr zu räumen und die Räumlichkeiten besenrein zu übergeben.
6. Rücktritt
6.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, oder wenn das Gästehaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
6.2 Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen.
6.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Gästehaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Gästehaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gästehaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer/Veranstaltungsräume/des Parks sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
6.4 Im Falle der Nichtannahme des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen betragen
6.5 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.6 Stornierung der Tagungsräume (mit oder ohne Park)
6.7 Das Gästehaus ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn
a. höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b. seitens des Gästehauses ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden können, oder
c. der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.
6.8 Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
7. Haftungsbeschränkung bei Beherbergung
7.1 Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gästehauses ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gästehauses.
7.2 Stellt das Gästehaus dem Gast einen Stellplatz auf dem Parkplatz (z.B. für KFZ, (E-) Bikes, Motorräder) zur Verfügung, kommt selbst dann kein Verwahrvertrag zustande, wenn die Überlassung gegen Entgelt erfolgt. Eine Überwachungspflicht seitens des Gästehauses besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück parkender oder rangierend Fahrzeuge haftet das Gästehaus nicht. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Fälle von Beschädigungen sind dem Gästehaus unverzüglich anzuzeigen.
7.3 Für eingebrachte Gegenstände der Gäste haftet das Gästehaus nach den
Bestimmungen der §§ 701, 702 BGB. Das Gästehaus empfiehlt die Nutzung des
Gästehaussafes an der Rezeption.
7.4. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gästehaus.
8. Veranstaltungen
8.1 Der Gast teilt die Anzahl der Gäste bis 7 Tage vor der Veranstaltung verbindlich mit.
8.2 Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nach vorheriger Absprache mit dem Gästehaus mitbringen.
8.3 Soweit das Gästehaus für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.4 Die Verwendung elektrischer Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Gästehauses bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Störungen und Beschädigungen, die die Verwendung dieser Geräte verursachen, gehen zulasten des Gastes, soweit dieser die Schäden zu vertreten hat.
9. Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen bei Veranstaltungen
9.1 Ausstellungs- oder sonstige auch persönliche Gegenstände, die der Gast mitbringt, befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen. Das Gästehaus übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Gästehauses.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Gästehaus ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Gästehaus berechtigt, das eingebrachte Dekorationsmaterial auf Kosten des Gastes zu entfernen. Werden durch das Anbringen / Ausstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Kunde die Renovierungs-/ Reparaturkosten.
9.3 Im Park ist es nicht gestattet, z. B. Reis zu werfen, Luftballons steigen zu lassen, Feuerwerk oder Konfettikanonen zu nutzen. Sollten diese trotzdem genutzt und dadurch Verschmutzungen verursacht werden, wird das Gästehaus dem Gast die Reinigung des Parks in Rechnung stellen.
9.4 Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf das Gästehaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Gästehaus für die Dauer des Verbleibens eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dem Gästehaus einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Haftung des Gastes für Schäden bei Veranstaltungen
Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäuden, Park oder Inventar, die auch Veranstaltungsteilnehmer oder Dritte aus seinem Bereich verursacht haben.
11. Datenschutz
Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Gast ein, die Daten elektronisch zu speichern. Die übermittelten persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt, sie werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Saffig, Dezember 2025
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